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Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement

Fragen und Antworten

  • Wann sprechen wir von Gewalt?

    Von Gewalt sprechen wir, wenn eine Person einer anderen Person absichtlich körperlichen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zufügt oder damit droht. Gewalt kann in verschiedenen Lebensbereichen vorkommen – im privaten Umfeld, in Partnerschaften, in der Familie oder im öffentlichen Raum – und umfasst sowohl tätliche Übergriffe als auch systematische Macht- und Kontrollverhältnisse.

  • An wen wende ich mich bei Bedrohung oder Gewalterfahrung?

    • Wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen oder akut Gewalt erfahren, verständigen Sie umgehend die Polizei (Notruf 117). Suchen Sie wenn möglich zusätzlich eine medizinische Notfallstation auf und lassen Sie Verletzungen dokumentieren.
    • Ist die Situation nicht akut, kontaktieren Sie die Anlaufstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (Formular oder telefonisch unter 041 228 59 29 zu Bürozeiten).
    • Bei wiederholter oder länger andauernder Gewalt empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Opferberatungsstelle. Wenn Sie sich zu Hause nicht mehr sicher fühlen und eine geschützte Unterkunft benötigen, stehen je nach Situation spezialisierte Einrichtungen wie das Frauenhaus, das Haus Hagar, das Mädchenhaus oder das Männer- und Väterhaus zur Verfügung.
  • Ich vermute, dass jemand in meinem Umfeld von Gewalt betroffen ist. Was soll ich tun?

    Wenn Sie eine akute Gewalthandlung beobachten oder vermuten, verständigen Sie umgehend die Polizei (Notruf 117). Bei wiederholten Hinweisen auf Gewalt gegen schutzbedürftige Personen (z.B. Kinder, beeinträchtigte oder hochbetagte Menschen) wenden Sie sich an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Ist keine akute Gefahr erkennbar oder sind Sie unsicher, wie Sie vorgehen sollen, kontaktieren Sie die Anlaufstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (Formular oder unter 041 228 59 29 zu Bürozeiten).

  • Kann ich eine Meldung auch anonym machen? Werden meine Daten weitergegeben?

    Anonyme Meldungen sind bei der KESB, der Opferberatungsstelle sowie bei der Anlaufstelle Kantonales Bedrohungsmanagement grundsätzlich möglich. Die Opferberatungsstelle untersteht zudem der beruflichen Schweigepflicht. Anonyme Meldungen können Abklärungen jedoch erschweren und sind daher nur in begründeten Ausnahmefällen zu empfehlen.

Koordination Gewaltprävention und
Anlaufstelle Kantonales Bedrohungsmanagement

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Standort

Telefon 041 228 59 29

E-Mail