Bedrohungsmanagement und Gewaltprävention

Beim Bedrohungsmanagement geht es in erster Linie um die Verhinderung von Straftaten durch Personen mit einer hohen, gegen Dritte gerichteten Gewaltbereitschaft. Die Aufarbeitung zahlreicher schwerer Gewalttaten aus der jüngeren Vergangenheit, hat zum Vorschein gebracht, dass sich solche häufig ankünden: Eine auffällige Verhaltensänderung, Anspielungen auf bekannte Gewaltereignisse oder Abschiedshandlungen können je nach Umständen Vorboten einer geplanten Gewalttat sein. Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, solchen verstreuten Hinweisen nachzugehen und die teils verdeckten Zeichen einer möglicherweise bevorstehenden Gewalttat zu entziffern, um rechtzeitig präventive Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Die erste Aufgabe des Bedrohungsmanagements besteht somit im Erkennen von Signalen einer sich anbahnenden schweren Gewalttat. In einem zweiten Schritt sind die verfügbaren Informationen zusammenzustellen, zu gewichten und bewerten, um auf dieser Grundlage zu einer Einschätzung der Gefahrensituation zu gelangen. Wird das Risiko für die Verübung einer schweren Gewalttat als ausreichend hoch eingeschätzt, werden Massnahmen geprüft und umgesetzt, die zur Entschärfung der Gefahrensituation beitragen.

Weitere Informationen über den Entstehungshintergrund und die verschiedenen Arbeitsfelder des Bedrohungsmanagements finden Sie unter folgenden Links: