Gewaltprävention und
Bedrohungsmanagement

Formen von Drohungen

Gemäss einer häufig verwendeten Definition können Drohungen aufgefasst werden als das – implizite oder explizite – Ausdrücken eines Wunsches oder der Absicht, einer bestimmten Person zu schaden oder ihre körperliche Unversehrtheit zu verletzen. Eine Drohung kann mündlich, schriftlich, aber auch symbolisch erfolgen, beispielsweise durch Gesten. Selbst wenn Drohungen nicht immer einer schweren Gewalttat vorausgehen, empfiehlt sich, jede Drohung ernst zu nehmen und allenfalls mit Unterstützung von Fachpersonen eine Risikobeurteilung vorzunehmen.

Es gibt verschiedene Arten von Drohungen: Einige haben den Charakter von eindeutigen und unmissverständlichen Ankündigungen einer Gewalthandlung (direkte Drohung). Sie enthalten keine Wörter wie «falls», «oder», «aber», «bis», «wenn nicht» oder dergleichen. Wenn diese Wörter vorkommen, wird die angedrohte Gewalthandlung an besondere Bedingungen geknüpft. Dies kann problematisch sein, da die drohende Person sich damit unter Zugszwang setzt. Dadurch wird das Risiko erhöht, dass die Drohung umgesetzt wird. Häufig werden Drohungen nach dem Grad des Ausführungsrisikos kategorisiert:

Drohung mit geringem Ausführungsrisiko:

  • Vage und indirekte Formulierung
  • In sich nicht schlüssig, wenig plausibel und nicht detailliert
  • Unrealistische Umsetzung

Drohung mit moderatem Risiko:

  • Konkrete und direkte Formulierung
  • Nähere Angaben zum Vorgehen bei der angedrohten Gewalttat
  • Hinweise auf Ort und Zeitpunkt der Tat
  • Mehrdeutige Anspielungen zu Vorbereitungsmassnahmen (z.B. Anspielung auf einen Film oder die grundsätzliche Möglichkeit, sich Waffen zu besorgen)
  • Nachdrückliche Betonung der Ernsthaftigkeit der Drohung
  • Andeutungen auf in den Medien verbreitete schwere Gewaltereignisse (z.B. Amoktaten)

Drohung mit hohem Risiko:

  • Direkte, plausible und detaillierte Beschreibung der angedrohten Gewalttat
  • Hinweise auf konkrete Vorbereitungshandlungen (Besorgen und evtl. auch Ausprobieren von Waffe und dergleichen)
  • Hinweise auf ein Auskundschaften potentieller Tatorte
  • Hinweise auf eine Beobachtung (Ausspähung) des potenziellen Opfers
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