Gewaltprävention und
Bedrohungsmanagement

Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: 

Wann sprechen wir von Gewalt?

Unter Gewalt verstehen wir ein breites Spektrum von Handlungen. Dieses reicht von Drohungen über Zufügen körperlicher Schmerzen und sexuellen Übergriffen, Totschlag und Vergewaltigung bis hin zu Formen psychischer Gewalt durch Ausgrenzung, regelmässiger Abwertung oder Vernachlässigung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich von einer Person bedroht fühle?

  • Wenn Sie sich unmittelbar bedroht fühlen, benachrichtigen Sie möglichst umgehend die Polizei (Notruf 117).
  • Wenn die Situation nicht ein sofortiges Handeln erfordert, kontaktieren Sie am besten die Anlaufstelle des Kantonalen Bedrohungsmanagements per Email oder Telefon (041 228 59 26 / 041 228 59 35 zu Bürozeiten).

An wen kann ich mich wenden, wenn mir jemand Gewalt antut?

Je nach Situation empfiehlt sich ein unterschiedliches Vorgehen:

  • Bei aktuell zugefügten Verletzungen verständigen Sie möglichst umgehend die Polizei oder suchen zumindest eine medizinische Notfallstation auf und berichten dort, dass Ihnen Gewalt angetan wurde. Bestehen Sie in diesem Fall darauf, dass die Verletzungen im Hinblick auf eine allfällige Anzeigeerstattung bei der Polizei fotografiert und dokumentiert werden (ggf. als Beweismittel).
  • Kommt es seitens einer Person wiederholt zu Gewalthandlungen (physischer oder psychischer Art) und Sie möchten sich beraten lassen, dann melden Sie sich am besten bei der Opferberatungsstelle.
  • Wenn Sie sich zu Hause wegen eines Beziehungskonflikts nicht mehr sicher fühlen und für sich und allenfalls Ihre Kinder eine anonyme Zufluchtsstätte benötigen: Für Frauen und minderjährige Kinder bietet das «Frauenhaus Luzern» oder das «Haus Hagar» vorübergehend eine sichere Unterkunft. Junge Frauen zwischen 14 und 20, die in der Familie Gewalt erleben und eine anonyme Unterkunft benötigen, können sich an das «Mädchenhaus» wenden. Für Männer gibt es in entsprechenden Situationen das «Männer- und Väterhaus».

Mir wurde Gewalt angetan, aber es zeigen sich keine äusseren Spuren. Kann ich das trotzdem der Polizei melden?

Für eine Anzeige bei der Polizei ist es nicht nötig, dass Sie sichtbare Verletzungen aufweisen oder Zeugen benennen können.

Ich habe den Eindruck, dass jemandem in meinem Umfeld Gewalt angetan wird. Was soll ich tun?

Je nach Situation empfiehlt sich ein unterschiedliches Vorgehen:

  • Sie haben die Befürchtung, dass gerade in diesem Moment jemand Opfer von Gewalthandlungen sein könnte (Schreie, Beobachtungen und dergleichen): Verständigen Sie umgehend die Polizei (Notruf 117)!
  • Sie machen wiederholt Beobachtungen oder nehmen Dinge wahr, die auf Gewalthandlungen hinweisen könnten und Sie kennen die betreffenden Personen (mutmassliche Täter/innen oder Opfer): Wenn es sich um schutzbedürftige Personen handelt (z.B. Kinder, behinderte oder hochbetagte Menschen), wenden Sie sich an die für Ihre Wohnregion zuständige Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und melden Sie der Stelle die Vorkommnisse. Über diesen Link finden Sie heraus, welche KESB für Ihren Wohnort zuständig ist. Wenn die betroffene Person gut für sich selbst entscheiden kann, motivieren Sie diese dazu, professionelle Hilfe zu beanspruchen.
  • Macht die Situation nicht sofortiges Handeln nötig und sind Sie unsicher, an wen Sie sich wenden sollen, kontaktieren Sie am besten die Anlaufstelle des Kantonalen Bedrohungsmanagements per Email oder Telefon (041 228 59 26 / 041 228 59 35 zu Bürozeiten).

Ich fühle mich verfolgt/beobachtet oder erhalte Telefonanrufe/Mitteilungen, die mich ängstigen (Stalking). Was kann ich tun?

Je nach Situation empfiehlt sich ein teilweise unterschiedliches Vorgehen:

  • Schreiben Sie auf jeden Fall auf, wann, wo und unter welchen Umständen es zu entsprechenden Ereignissen gekommen ist (Stalking-Tagebuch).
  • Wenn Sie die Person identifizieren können, die Sie behelligt, teilen Sie ihr zunächst in bestpassender und eindeutiger Form mit, dass sie mit ihren Handlungen aufhören soll. Setzt diese Person ihr Verhalten trotzdem fort, wenden Sie sich an die kantonale Opferberatungsstelle zwecks Abklärung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
  • Haben die Nachstellungen eindeutig strafrechtlichen Charakter (Beschimpfung, sexuelle Belästigung, Drohungen etc.), können Sie direkt bei der Polizei Anzeige erstatten und zwar auch dann, wenn Ihnen der Täter oder die Täterin unbekannt ist.
  • Sind Sie unsicher, an wen Sie sich wenden sollen, kontaktieren Sie am besten die Anlaufstelle des Kantonalen Bedrohungsmanagements per Email oder Telefon (041 228 59 26 / 041 228 59 35 zu Bürozeiten).

Kann ich anonym eine Meldung machen? Werden meine Personalien an andere Stellen/Personen weitergegeben?

  • Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind aufgrund ihres staatlichen Schutzauftrags gehalten, auf alle Meldungen zu reagieren – somit auch auf anonyme. Zudem kann die KESB in Ausnahmefällen zum Schutz der meldenden Person deren Namen nicht Preis geben.
  • Die Mitarbeitenden der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern beraten Opfer einer Straftat und/oder deren Angehörigen nach Voranmeldung auf Wunsch anonym. Sie unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.
  • Die präventive Zielsetzung des Bedrohungsmanagements hat zur Folge, dass von der Anlaufstelle des KBM auch anonyme Meldungen entgegengenommen werden.
  • Grundsätzlich raten wir von anonymen Meldungen ab, weil sie die Arbeit der abklärenden Behörde erheblich erschweren.
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