Der Sicherheitsverbund Schweiz SVS bezeichnet als Radikalisierung den Prozess, bei dem eine Person zum Erreichen ihrer Ziele immer extremere politische, soziale oder religiöse Bestrebungen annimmt – allenfalls bis hin zum Einsatz von extremer Gewalt.
Unter gewaltorientierten extremistischen Aktivitäten sind solche einzuordnen, die demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien ablehnen und die Bereitschaft zeigen, zur Zielerreichung Gewalttaten zu fördern und allenfalls zu verüben.
Im Jugend- und jungen Erwachsenenalter ist die Empfänglichkeit für die Übernahme und Akzeptanz von Werten und Ideologien, die Gewaltanwendung und Opferbereitschaft verherrlichen, tendenziell grösser als in anderen Altersgruppen. Dabei kann eine in dieser Lebensphase relativ stärkere Beeinflussbarkeit eine Rolle spielen, aber auch andere gerade in diesem Alter hervortretende Beweggründe. Etwa eine erhöhte Gewaltfaszination, ein starkes Anerkennungsbedürfnis in Gruppen von Gleichaltrigen oder der noch unbefriedigende soziale Status.
Wenn sich Jugendliche für gesellschaftliche Fragen interessieren, neigen sie oft dazu, extremere Haltungen einzunehmen und zu vertreten. Eine Einflussnahme auf ihre Entwicklung kann sich kontraproduktiv auswirken. Ziel soll deswegen nicht sein, eine Ausbildung von radikalen Haltungen bei jungen Menschen zu verhindern. Vielmehr soll eine klare Grenze gegenüber Werthaltungen und Ideologien mit Gewaltanwendung gezogen werden.