Vorgehen bei mutmasslich problematischer Radikalisierung

Wenn Sie Feststellungen in der Art machen, wie in den Kapiteln Verhaltensänderung bei problematischer Radikalisierung oder Gewaltbefürwortende Gruppen beschrieben sind, gibt es verschiedene Vorgehens-Möglichkeiten. Diese hängen davon ab, ob Sie die Beobachtungen im privaten, schulischen oder beruflichen Kontext gemacht haben.

  • Im schulischen Kontext konfrontieren Sie am besten die zuständigen Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit oder allenfalls direkt die Schulleitung mit Ihren Wahrnehmungen.
  • Im beruflichen Kontext informieren Sie eine vorgesetzte Person oder thematisieren Ihre Beobachtungen bei Supervisions- oder Intervisionsgesprächen.
  • Im privaten Kontext können Sie sich direkt an die Anlaufstelle des kantonalen Bedrohungsmanagements wenden.
  • Sofern Sie in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung sind, kann Sie allenfalls Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin beraten. Im letztgenannten Fall müssten Sie allerdings in eine Entbindung der Schweigepflicht in dieser Sache einwilligen, damit Ihre Beobachtungen an eine dafür zuständige Stelle weitergeleitet werden können.

Zusätzliche Informationen zur Thematik und zu Hilfestellungen, wie Sie Radikalisierungsprozesse erkennen und diesen begegnen können, finden Sie in der nachfolgend angegebenen Literatur: