Schwierige und bedrohliche Situationen bei der Zusammenarbeit im Betrieb

Konflikte zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mit Vorgesetzten können eskalieren und ebenso bedrohliche Situationen herbeiführen. Etwa, dass aus dem Konflikt ein Streit erwächst, bei dem es zu Beschimpfungen, Drohungen und allenfalls sogar Handgreiflichkeiten kommt. Oder dass absichtlich und mehr oder weniger anonym Arbeit sabotiert oder jemand verleumdet wird. Solches Mobbing kann auch mit unverhohlenen Drohungen einhergehen, welche die davon Betroffenen in Angst und Schrecken versetzen sollen.

Manchmal geht Mobbing in einem Betrieb so weit, dass es zu strafrechtlich relevanten Ehrverletzungen, Drohungen, Nötigungen etc. kommt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Straftatbestände zur Anzeige zu bringen. Für die Bearbeitung betriebsinterner Konflikte sind in der Regel die Vorgesetzten zuständig. Sind sie selbst involviert, so ist abzuklären, ob im Betrieb für Mitarbeitende eine neutrale Stelle zur Konfliktschlichtung angeboten wird. Wenn Sie in einem Schlichtungsprozess keinen Sinn sehen und wenn Sie glauben, dass die gegen Sie gerichteten Handlungen strafrechtlich relevant sind, sollte die Opferberatungsstelle kontaktiert werden. Sind Sie darüber besorgt, dass Ihnen gegenüber ausgesprochene Drohungen wahrgemacht werden könnten, können Sie sich bei der Anlaufstelle des kantonalen Bedrohungsmanagements melden. Auch hier gilt: Bei einer akuten Bedrohungslage ist immer die Polizei zu verständigen (Tel. 117).