Mädchenbeschneidung / Weibliche Genitalverstümmelung
Das Phänomen beschreibt die teilweise bis vollständige Beschädigung (oder gar Entfernung) der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane. Die Praxis wird meist ohne Betäubung und relativ unhygienisch mit Rasierklingen und Messern durchgeführt. Es gibt keine medizinische Begründung für die Anwendung. Sie wird durch Tradition erklärt und geht mit sozialem und familiärem Druck einher. Die Praxis wird weltweit angewendet und durchgeführt.
Schweizweit sind rund 24'600 Mädchen und Frauen von einer Genitalbeschneidung betroffen oder bedroht, so das BAG. Die Betroffenen haben chronische Probleme und Schmerzen beim Urinieren, während der Periode und dem Geschlechtsverkehr. Gemäss der WHO sterben 25% der Mädchen und Frauen an den Folgen der Praxis.
Weibliche Genitalverstümmelung verstösst gegen die Menschenrechte und gegen das Schweizer Recht. Der Bund unterstützt das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz und engagiert sich mit Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen.
Mehr Hinweise zum Thema finden Sie beim Gesundheits- und Sozialdepartement.
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