Gewalt im Alter
Fälle der Misshandlung von älteren Menschen sind auch in der Schweiz eine Realität und verursachen bei den Betroffenen körperliches und seelisches Leid. Gewalt im Alter ist nach wie vor tabuisiert und verkannt. Frauen und Männer sind gleichermassen betroffen. Ältere Menschen können von jeglicher Form von Gewalt tangiert sein. Misshandlungen und Übergriffe passieren zuhause, aber auch in Institutionen (z.B. Alters- und Pflegeheime). Sie umfassen gezielte Handlungen (Verletzungen, Einschränkungen) sowie die bewusste oder unbewusste Vernachlässigung bzw. Unterlassung von notweniger Hilfe und Unterstützung. Gewalttätige Handlungen erfolgen häufig aus Überforderung in der Pflege und Betreuung älterer Menschen und führen zu weiteren Konfliktsituationen im Alltag.
Mögliche Misshandlungsarten:
- Physisch: Zufügen von Verletzungen und Schmerzen durch Schläge, Kneifen, Verbrennen, Anbinden, Festhalten, sexuelle Übergriffe
- Psychisch: Demütigung, Drohung, Abwertungen, Schweigen, Vorwürfe, Respektlosigkeit
- Finanziell und materiell: Aneignung von Geld, Betrug, Druck/Zwang zu Testamentsänderungen
- Verletzung der Menschenrechte: Unterschlagung der Post (z.B. Bankauszüge, Stimmzettel), Entwenden von Ausweispapieren
- Bewusste bzw. aktive Vernachlässigung: Vorenthaltung von Nahrung und Flüssigkeit, Entzug oder Absetzen notwendiger Behandlung/Pflege, Ignorieren eines Notfalls
- Unbewusste bzw. passive Vernachlässigung: Vernachlässigung menschlicher Grundbedürfnisse, Zulassen von Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel, Zulassen von Bewegungseinschränkungen, fehlende Informationen
- Medikamentöser Missbrauch: Verabreichung von Beruhigungsmitteln bei fehlender Indikation, Entzug oder Vorenthalten einer notwendigen Medikation
Da sich Betroffene in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, sind sie oft nicht in der Lage, sich gegen die Grenzverletzungen zu wehren und Hilfe zu holen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie entsprechende Wahrnehmungen bei einer Stelle melden.
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