Gewaltprävention und
Bedrohungsmanagement

Gewaltbetroffene in Partnerschaft, Ehe und Familie

Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie wird als Häusliche Gewalt bezeichnet. Sie geschieht zumeist in den eigenen vier Wänden und ist in der Regel kein einmaliges Vorkommnis, sondern wiederholt sich über eine längere Dauer. Mit der Zeit kann sie an Intensität zunehmen, wodurch der Druck auf alle Beteiligten steigt. Versprechungen, mit der Gewalt aufzuhören, werden oft nicht eingehalten.

Häusliche Gewalt kann vielfältige und oft schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Aufgrund der emotionalen Bindung fällt es Opfern oft schwer, sich Hilfe zu holen oder die Beziehung zu beenden. Der Trennungsprozess selbst kann wiederum zu weiteren und schwerwiegenden Gewalthandlungen führen (von Stalking bis hin zur Tötung).

Wichtig: Gesellschaft und Staat tolerieren Häusliche Gewalt nicht. Um gegen sie vorzugehen, bestehen gesetzliche Regelungen und Hilfsangebote.

Wie können Sie vorgehen, wenn Sie von Häuslicher Gewalt betroffen sind:

Bei akuten Gewalt- oder Bedrohungslagen gibt es rund um die Uhr den Polizeinotruf 117. Zögern Sie nicht und alarmieren Sie lieber einmal zu früh als zu spät die Polizei. Bei körperlichen Verletzungen rufen Sie auch die Sanität 144.

Die Polizei wird als erstes die Gewalt stoppen und allenfalls vorhandene Waffen sicherstellen. Sie nimmt Abklärungen vor und leitet Schutzmassnahmen ein:

  • Se kann die Gewalt ausübende oder Gewalt androhende Person für mehrere Tage aus der Wohnung wegweisen und ihr das Betreten der Wohnung verbieten
    (Wegweisung).
  • Sie kann die Gewalt ausübende Person festnehmen und später eine Wegweisung aussprechen.
  • Sie informiert die Betroffenen (Opfer und Gewalt ausübende Person) vor Ort über ihre Rechte und über Beratungsstellen.
  • Je nach Sachlage verständigt sie die Kinde- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
  • Die Polizei informiert im Fall eines von Amtes wegen zu verfolgenden Delikts die Staatsanwaltschaft über den Vorfall. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über das weitere Vorgehen (Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Tatperson).

Wenn Sie sich zu Hause nicht mehr sicher fühlen, haben Sie das Recht – mit Ihren Kindern – Ihr Zuhause zu verlassen. Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen bieten vorübergehend Schutz und Beratung an.

Holen Sie Hilfe und Unterstützung bei der Opferberatung und bei Beratungsstellen. Bei der Opferberatung erhalten Gewaltopfer jeden Alters und Geschlechts kostenlos Hilfe. Die Unterstützung reicht von der Organisation medizinischer Versorgung über juristische Beratung und therapeutische Unterstützung bis hin zu materieller Hilfe. Die Beratungen sind vertraulich.

Weitere Informationen sowie Hilfe und Beratung erhalten Sie unter:

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