Gewaltprävention und
Bedrohungsmanagement

Zwangsheirat

 

Eltern wollen für ihre Kinder nur das Beste. Manchmal versuchen sie aber, mit Druck oder Gewalt durchzusetzen, was sie für das Beste halten – zum Beispiel bei der Heirat.

Wann spricht man von Zwangsheirat?

Im Allgemeinen wird von Zwangsheirat gesprochen, wenn die künftige Ehepartnerin oder der künftige Ehepartner vom familiären Umfeld unter Druck gesetzt wird, damit er oder sie einer bevorstehenden Heirat zustimmt. Der Druck kann verschiedene Formen annehmen: übermässige Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung, physische Gewalt oder andere Formen erniedrigender Behandlung. Mehr Informationen zum Thema Zwangsheirat finden Sie unter www.gegen-zwangsheirat.ch.

Zwangsheiraten stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Sie sind gesetzlich verboten und ausdrücklich unter Strafe gestellt. Unter Zwang geschlossene Ehen werden von Amtes wegen angefochten.

 

Flyer für junge Frauen und Männer zum Thema Zwangsheirat

Der Flyer «Zwangsheirat – Wer entscheidet, wen du heiratest» sensibilisiert für das Thema Zwangsheirat und richtet sich an Betroffene und ihr Umfeld, Lehrpersonen, Schulsozialarbeitende, Beratungsstellen und Eltern. Er ermutigt Betroffene, sich gegen eine drohende oder bereits vollzogene Zwangsverheiratung zu wehren und verweist auf kostenlose Beratungsangebote in der Region und in der Zentralschweiz. Hier können Sie den Flyer einsehen und bestellen:

Flyer Deutsch/Albanisch/Englisch/Serbisch/Tamilisch/Türkisch

Flyer Deutsch/Arabisch/Französisch/Kroatisch/Tigrinya/Somali

Kostenlos bestellen


 Hilfe und Beratung finden Sie bei:

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