Zwangsheirat
Liebe, Verlobung, Heirat, Trennung, Scheidung: Jede Person entscheidet selbst, ob und wen sie heiratet – sowie darüber, ob sie sich trennen oder scheiden lassen möchte.
Was sind Zwangsheirat und Zwangsehe?
Von Zwangsheirat wird gesprochen, wenn die künftige Ehepartnerin oder der künftige Ehepartner vom familiären Umfeld unter Druck gesetzt wird, damit er oder sie einer bevorstehenden Heirat zustimmt. Der Druck kann verschiedene Formen annehmen: übermässige Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung, physische Gewalt oder andere Arten von erniedrigender Behandlung.
Zwangsheiraten stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Sie sind gesetzlich verboten und ausdrücklich unter Strafe gestellt. Unter Zwang geschlossene Ehen werden von Amtes wegen angefochten.
Von Zwangsehe spricht man, wenn sich eine Person von der Familie gezwungen fühlt, in einer Ehe zu bleiben und sich nicht trennen darf.
Zwangsheirat und Zwangsehe stellen eine Form von häuslicher Gewalt dar.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie bei der Fachstelle Zwangsheirat.
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